Wolfsnachweise in Niedersachsen

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Stand: Jetzt
Darstellung: © Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Quelle(n): Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Entwicklung der Wolfsnachweise und Meldevorkommen

Im Auftrag der Landesregierung führt in Niedersachsen  die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Wolfsberatern ein landesweites passives Monitoring durch. Hierbei werden die Zuständigen aktiv, wenn sie Meldungen aus der Bevölkerung vor Ort erhalten. Ergänzt wird das passive Monitoring durch gezielte Fotofallenprojekte der LJN in Gebieten mit vermutetem Wolfsvorkommen. Zudem werden in Gebieten mit vermuteten sowie bekannten territorialen Vorkommen in unterschiedlicher Intensität gezielte, aktive Monitoringmethoden angewandt. Die gesammelten Daten werden nach bundeseinheitlichen Standards für das Monitoring von Großraubtieren in Deutschland bewertet (Reinhardt et al. 2015). Je nach Überprüfbarkeit werden die Daten in unterschiedliche Kategorien eingeordnet. Diese Einordnung erfolgt in Anlehnung an die SCALP-Kriterien, die in dem Projekt „Status and Conservation of the Alpine Lynx Population“ (SCALP) für das länderübergreifende Luchsmonitoring in den Alpen entwickelt und anschließend auch auf die Tierarten Bär und Wolf angepasst worden sind.

  • C1 – eindeutiger Nachweis: sichere Belege für die Anwesenheit von Wölfen (z.B. überprüfte Fotos, DNA-Ergebnisse)
  • C2 – bestätigter Hinweis: alle Meldungen, die vor Ort von Wolfsberatern dokumentiert und von erfahrenen Personen bestätigt werden konnten. Somit erhalten sie ebenfalls Nachweischarakter (möglich z. B. bei Rissen, Losungen, Fährten).
  • C3 – unbestätigter Hinweis: Meldungen, die mangels Aussagekraft nicht als Nachweis für Wölfe dienen können, als Hinweise auf mögliche Wolfsvorkommen jedoch ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Monitorings sind (z.B. Sichtungen, einzelne Trittsiegel).
  • Falschmeldung (Falsch): Meldungen, bei denen ein Wolf als Verursacher mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
  • Keine Bewertung möglich (k.B.m.): Meldungen, die anhand fehlender Grundinformationen nicht bewertet werden können.

  

Gemäß Biologie und Monitoringrichtlinien können Wolfsmeldungen nach mehreren Meldungstypen unterschieden werden. Bei den wichtigsten Meldungstypen handelt es sich um Fotofallenaufnahmen, gefolgt von Sichtungen und Losungsfunden. Nutztierrisse, Wildtierrisse und Fährten stellen zahlenmäßig weitere wichtige Meldungstypen dar. Die restlichen Meldungytpen, wie Totfunde oder Heulen, bilden trotz ihrer geringen Häufigkeit einen weiteren wichtigen Bestandteil der eingehenden Meldungen.

Stand: 05.03.2024
Darstellung: © Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Quelle(n): Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Seit dem Monitoringjahr 2011/2012 gibt es in Niedersachsen wieder permanentes Wolfsvorkommen. Sich ausbreitende und anwachsende Populationen weisen ein exponentielles Wachstum auf. Diese Entwicklung zeichnet sich auch bei den  Meldungen von Wolfsvorkommen an das niedersächsische Wolfsmonitoring ab. So ist die Anzahl von rund 130 Meldungen im Monitoringjahr 2011/2012 auf knapp 9000 Meldungen im Monitoringjahr 2022/2023 angestiegen.

Stand: 05.03.2024
Darstellung: © Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Quelle(n): Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Der Eingang von Meldungen zu Wolfsvorkommen unterliegt saisonalen Schwankungen. Diese können größtenteils durch die Biologie des Wolfs erklärt werden: Sein Bewegungsmuster und Aktionsradius variiert je nach Jahreszeit (Paarungszeit, Welpenaufzucht, Disperionsphase), welches das Entdecken von Wolfshinweisen beeinflusst.

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