Nutztierschäden in Niedersachsen

Die jahrzehnte lange Abwesenheit großer Beutegreifer hat Schutzmaßnahmen gegen den Wolf in Vergessenheit geraten lassen. Seine Rückkehr verläuft nicht konfliktfrei: Nutztiere können für Wölfe leichte Beute darstellen, was eine besondere Herausforderung für Nutztierhalter mit sich bringt.

In Niedersachsen sind neben Übergriffen auf Schafe oder Gatterwild auch Risse von Rindern oder Pferden bekannt. Die Richtlinie Wolf vom niedersächsichen Umweltministerium regelt die Förderung zur Erstellung eines wolfsabweisenden Grundschutzes bei Nutztieren, sowie den Billigkeitsleistungen zum Schadensausgleich, die im Falle eines nachgewiesenen Wolfsübergriffes vom Land gewährt werden. Die Billigkeitsleistungen erfolgen für Schafe, Ziegen und Gatterwild nur dann, wenn der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde und die Tiere nachweislich durch einen wolfsabweisenden Grundschutz geschützt wurden. Ein wolfsabweisender Grundschutz bietet nie eine hundertprozentige Sicherheit, doch die Erfahrung zeigt, dass sich wolfsabweisende Maßnahmen als Schutz gegen Wölfe in den meisten Fällen bewähren.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Bearbeitung und Bewertung von Nutztierschäden, wie auch für den Herdenschutz ist die Niedersächsische Landwirtschaftskammer. Ebenfalls ist sie für die Gewährung von finanziellen Unterstützungen für Präventionsmaßnahmen sowie Billigkeitsleistungen im Schadensfall verantwortlich. Die ehrenamtlichen Wolfsberater stehen weiterhin als Berater für Herdenschutzmaßnahmen in der Fläche zur Verfügung.

Zuständig für die rechtlichen Rahmenbedingungen (Richtlinie Wolf, Haushaltsmittel Wolfsmanagement etc.) ist das Niedersachsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Kontaktdaten

Rissbegutachtung im Schadensfall:
Hotline der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer 0511 - 3665 1500, bzw. der zuständige Bezirksförster (Link)

Beratung zur Präventionsmaßnahmen:
zuständige Wolfsberater (Link)

Beantragung von Fördergeldern für Präventionsmaßnahmen:
Niedersächsische Landwirtschaftskammer (Link)

Beantragung von Billigkeitsleistungen im Schadensfall:
Niedersächsische Landwirtschaftskammer (Link)

Fragen zur Richtlinie Wolf und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen:
Niedersachsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Link)

Verteilung der Nutztierschäden

Übergriffe auf Nutztiere bei denen der Wolf amtlich von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als Verursacher festgestellt wurde, finden mittlerweile in fast komplett Niedersachsen statt, lediglich der Süden ist noch wenig betroffen. Die folgende Karte basiert auf den amtlichen Feststellungen der LWK (weitere Informationen) und zeigt auf Landkreisebene alle Nutztierschäden seit 2008, bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt wurde. Nachdem die Karte vollständig geladen wurde, kann die Darstellung (oben rechts) nach Monitoringjahren (MJ) gefiltert werden.

Stand: 29.11.2024
Darstellung: © Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Quelle(n): MU/NLWKN, LWK, Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Schadenstabelle

Alle in Niedersachsen gemeldeten Nutztierschäden werden amtlich vom NLWKN dokumentiert und bewertet. Eine Übersicht aller gemeldeten Nutztierschäden bei denen der Wolf als Verursacher vermutet wurde, ist in der folgenden Schadenstabelle zusammengefasst.

Entwicklung der Nutztierschäden in Niedersachsen

Im folgenden Diagramm wird die Entwicklung aller durch den Wolf verursachten Nutztierschäden in Niedersachsen dargestellt. Dabei werden die Anzahl an Übergriffen und die Anzahl an getöteten, bzw. später eingeschläferten Tieren nach Monitoringjahren angezeigt.

Stand: 29.11.2024
Darstellung: © Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Quelle(n): MU/NLWKN, LWK, Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Entwicklung im Jahresverlauf

Bei den vom Wolf verursachten Nutztierschäden in Niedersachsen ist eine gewisse Periodizität erkennbar. Die meisten Übergriffe finden in den Herbst- und Wintermonaten statt, in Frühjahr und Sommer sind es weniger. Ein mögliche Erklärung hierfür ist die Biologie des Wolfs und die Nahrungsverfügbarkeit: Zur Wurfzeit im Mai verringert sich die Streifgebietsgröße der Wölfe, welches dazu führt, dass weniger Nutztiere verfügbar sind. Zudem gibt es bei vielen anderen Wildtieren auch Nachwuchs, dieser ist für den Wolf leichter zu erbeuten als adulte Tiere. Gegen den Herbst hin werden die Wölfe wieder mobiler, die Streifgebiete vergrößern sich und die jungen Wildtiere sind durch ihr rasantes Wachstum auch keine leichte Beute mehr, somit stellen leicht verfügbare Nutztiere eine attraktivere Alternative dar.

Stand: 15.11.2024
Darstellung: © Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Quelle(n): MU/NLWKN, LWK, Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Bewertung von Nutztierschäden

Die Bewertung der Verursacherschaft von Nutztierschäden ist der zuständigen Behörde - der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer - vorenthalten, das Wolfsmonitoring der LJN ist hierbei nicht eingebunden. Gemeldete Nutztierschäden werden in 4 unterschiedliche Kategorien eingestuft:

  • Wolf: Wolf eindeutig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verursacher nachgewiesen
  • Wolf nicht nachweisbar: Wolf kann nicht als Verursacher nachgewiesen werden und ist mit gewisser Wahrscheinlichkeit auszuschließen
  • kein Wolf: Wolf ist eindeutig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verursacher auszuschließen
  • keine Beurteilung möglich: anhand der vorliegenden Dokumentation ist keine abschließende Bewertung möglich

Bislang wurden 2882 Nutztierschäden (Stand: 29.11.2024) im Rahmen des niedersächsischen Wolfsmanagements und -monitorings dokumentiert.

  

Stand: 29.11.2024
Darstellung: © Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Quelle(n): MU/NLWKN, LWK, Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Wolfsabweisender Grundschutz

Im folgenden Diagramm wird dargesellt in wie viel Prozent der bestätigten Wolfsübergriffen an Nutztieren ein wolfsabweisender Grundschutz gemäß Richtlinie Wolf vorhanden war.

Über die Monitoringjahre hinweg, hat es eine Zunahme beim überwundenem Grundschutz gegeben - gleichzeitig hat der Anteil an abwesendem Grundschutz abgenommen. Beim beeinträchtigten Grundschutz ist eine grobe Fluktuation festzustellen, ein klarar Trend ist nicht erkennbar. Der Anteil an Übergriffen auf Nutztiere bei welchen kein Grundschutz gemäß Richtlinie Wolf erforderlich ist, hat es in den letzten Jahren eine erkennbare Zunahme gegeben. Im folgenden Diagramm wird die relative Entwicklung der Festsellung eines wolfabweisenden Grundschutzes bei den durch den Wolf verursachten Nutztierschäden nach Monitoringjahren dargestellt.

Stand: 29.11.2024
Darstellung: © Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Quelle(n): MU/NLWKN, LWK, Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

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